Leistungen

Frau Rechtsanwältin Küster berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Individual- und Kollektivrechts,

hierbei hat sie einen besonderen Fokus auf das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes sowie auf das kirchliche Arbeitsrecht.

Sie ist erfahren in allen Instanzen der Arbeitsgerichts- bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland bis hin zu den obersten Gerichten wie dem Bundesarbeitsgericht u.a.

Für die Beratung und Vertretung von Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in allen individualarbeitsrechtlichen und kollektivrechtlichen Fragestellungen verfügt Frau Rechtsanwältin Küster über ein ausgeprägtes Know-How in der Beratung und Vertretung bzgl. aller kirchengerichtlichen Auseinandersetzungen wie Individual-Schlichtungsverfahren bzw. Einigungsverfahren auf der Grundlage der AVR-Caritas und weiterer kirchenrechtlicher Regelungen.

In mitarbeitervertretungsrechtlichen Auseinandersetzungen vor den Kirchlichen Arbeitsgerichten auf der Grundlage der AVR-Diakonie, der AVR-Caritas, dem BAT-KF u.ä. bis hin zu den obersten Kirchengerichtshöfen der Evangelischen Kirche, dem KGH.EKD bzw. der Katholischen Kirche, dem KAGH erfahren Sie eine umfassende Beratung und kompetente Vertretung durch Frau Rechtsanwältin Küster .

Frau Rechtsanwältin Küster kennt die Besonderheiten der Arbeitsverhältnisse in öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen, verhandelt und klärt Fragen rund um die Personalvertretungs- und Mitarbeitervertretungsrechte auf der Grundlage der Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder sowie der MAVO und dem MVG.EKD und unterstützt Sie bei der Findung einer sachgerechten Lösung.

Für Trainings und Schulungen bzw. Workshops zu allen Tätigkeitsgebieten lassen Sie sich gerne ein Angebot erstellen.